Wer trägt die Kosten der Leistung und muss ich selbst etwas zuzahlen?
Kosten
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen.Zuzahlung
Zu den Kosten einer stationären Leistung müssen Sie höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr zuzahlen. Wurden mehrere Leistungen erbracht, sind alle Tage der Zuzahlung an den Rentenversicherungsträger und an die Krankenkasse innerhalb eines Kalenderjahres zu berücksichtigen und gegenseitig anzurechnen.Die Zuzahlung ist von Ihnen im Kalenderjahr dagegen nur für 14 Tage zu leisten, wenn sich die stationäre Leistung innerhalb von 14 Tagen an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Die bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlung anlässlich einer Krankenhausbehandlung oder einer Anschlussrehabilitation ist anzurechnen.
Die Zuzahlung ist nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht zu leisten.
Bei stationären Leistungen brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten, wenn Sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder während der Entwöhnungsbehandlung Übergangsgeld beziehen.
Auf Antrag können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie dadurch unzumutbar belastet würden. Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Während ganztägig ambulanter Leistungen besteht keine Zahlungspflicht.
Zuzahlung bei Antragstellung im Jahr 2009
Versicherte mit Kind oder Pflegebedürftigkeit (75 % Übergangsgeld)
| Monatliches Nettoeinkommen | Zuzahlungsbetrag |
|---|---|
| unter 1.009,00 Euro | keine Zuzahlung |
| ab 1009,00 Euro | 8,00 Euro |
| ab 1.020,00 Euro | 8,50 Euro |
| ab 1.080,00 Euro | 9,00 Euro |
| ab 1.140,00 Euro | 9,50 Euro |
| ab 1.200,00 Euro | 10,00 Euro |
Zuzahlung bei Antragstellung im Jahr 2010
Versicherte mit Kind oder Pflegebedürftigkeit (75 % Übergangsgeld)
| Monatliches Nettoeinkommen | Zuzahlungsbetrag |
|---|---|
| unter 1.023,00 Euro | keine Zuzahlung |
| ab 1.023,00 Euro | 8,50 Euro |
| ab 1.080,00 Euro | 9,00 Euro |
| ab 1.140,00 Euro | 9,50 Euro |
| ab 1.200,00 Euro | 10,00 Euro |
Deutsche Rentenversicherung - Nord
27.01.2010