Archiv Pressemitteilungen 2007
Auf dieser Seite finden Sie die Pressemitteilungen der Deutschen Rentenversicherung Nord aus dem Jahr 2007.Resultate 1 bis 10 von insgesamt 16
Fristablauf für Riester-Zulage 2005
Wer 2005 oder früher einen Riester-Vertrag abgeschlossen und bis heute noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, kann das bis zum 31.12.2007 nachholen. Die Zulage ist beim Anbieter zu beantragen. Zwei Jahre haben Riester-Sparer Zeit, um sich die staatliche Förderung zu sichern. Die Deutsche Rentenversicherung Nord rät, diese Frist in keinem Fall verstreichen zu lassen. Denn wer die Frist versäumt, verschenkt bares Geld, weil der Zulagenanspruch aus 2005 danach verfällt. Die Grundzulage für das Jahr 2005 beträgt 76 Euro. Für jedes kindergeldberechtigtes Kind kommen noch weitere 92 Euro hinzu.
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Rentenversicherer im Norden reduziert erneut Verwaltungskosten
„Durch eine konsequente Sparpolitik realisiert die Deutsche Rentenversicherung Nord auch in diesem Jahr Einsparungen bei den Verwaltungskosten“, verkündete der Vorstandsvorsitzende, Hans-Jürgen Langschwager, auf der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nord am 14. Dezember 2007. Trotz der nicht unerheblichen allgemeinen Kostensteigerung lägen die Ausgaben des laufenden Jahres erneut unter denen des Vorjahres.
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Rentenexperten auf der Messe „Du und Deine Welt 2007“ in Hamburg
Fachleute der Deutschen Rentenversicherung beraten persönlich und individuell auf der Messe „Du und Deine Welt“ vom 17. bis 25. November 2007. Im Erdgeschoss der Halle B4 auf dem Messegelände der HMC in Hamburg stehen sie täglich von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am 22. November 2007 von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung gern Rede und Antwort.
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Altersvorsorge macht Schule
Wie groß ist meine Rentenlücke? Welche Anlageprodukte gibt es und wie wird die private Vorsorge steuerlich berücksichtigt? Diese Fragen beantworten im Rahmen der zwölfstündigen Volkshochschulkurse Referenten/innen der Deutschen Rentenversicherung kompetent und produktneutral.
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Der Rentenblicker kommt
„Rentenblicker“ – unter diesem Namen startet die Deutsche Rentenversicherung erstmalig eine bundesweite Jugendinitiative. Ziel ist es, Jugendliche frühzeitig mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vertraut zu machen und sie für die eigene Altersvorsorge zu sensibilisieren.
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Jetzt Experte für die eigene Altersvorsorge werden Die Bildungsinitiative „Altersvorsorge macht Schule“ startet wieder in Hamburg
Nach einem erfolgreichen ersten Halbjahr geht „Altersvorsorge macht Schule“ in die zweite Runde. Ab dem 20. September gibt es auch an der Hamburger Volkshochschule wieder die Möglichkeit, alles Wichtige zum Thema zusätzliche Altersvorsorge zu erfahren.
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Die Bildungsinitiative „Altersvorsorge macht Schule“ startet wieder in Hamburg"
Rentenberatung in Norderstedt künftig unter einem Dach
Ab dem 17. September 2007 gibt es in Norderstedt eine zentrale Adresse für die Beratung in Renten- und Rehabilitationsangelegenheiten. Die gemeinsame Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Interessierte dann in der Rathausallee 70, 22846 Norderstedt.
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Deutsche Rentenversicherung Nord und Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnen vor dubiosem Gewinnspiel
Die Deutsche Rentenversicherung Nord als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es sich bei den derzeit von einer allgemeinen Renten-Versicherung (aRV) versandten Gewinn-Mitteilungen nicht um Schreiben der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Die Deutsche Rentenversicherung steht zu dieser Firma in keinerlei Beziehung.
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Rentenversicherer erzielt deutliche Einsparungen bei den Verwaltungskosten
Nach der Fusion kam die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nord am 29. Juni zu ihrer ersten Sitzung in Mecklenburg-Vorpommern zusammen.
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Keine Sozialversicherungsbeiträge für Ferienjobs -
Schüler und Studenten, die in den Sommer- oder Semesterferien arbeiten, zahlen hierfür keine Sozialversicherungsbeiträge, wenn die Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt sind.
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Deutsche Rentenversicherung - Nord
17.10.2008