Deutsche Rentenversicherung Nord – Ihre Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zu Kanada/Quebec
Immer mehr Arbeitnehmer sind im Laufe ihres Berufslebens in verschiedenen Ländern tätig. Damit für diesen Personenkreis keine Nachteile entstehen, wurden ergänzend zu den nationalen Rentengesetzen weitere Regelungen getroffen.
Deutschland hat in diesem Zusammenhang mit verschiedenen Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, zweiseitige Verträge in Form von bilateralen Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. So wurde auch ein Sozialversicherungsabkommen mit Kanada und eine Vereinbarung mit Quebec unterzeichnet.
Für die Durchführung der Sozialversicherungsabkommen wurden im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sogenannte Verbindungsstellen eingerichtet. Die Zuständigkeit der Verbindungsstellen ist im Bereich der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung länderbezogen aufgeteilt. Daneben gibt es auch noch Verbindungsstellen im Bereich der beiden Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
22159 Hamburg
22159 Hamburg
zuständige Verbindungsstelle im Verhältnis zu Kanada/Quebec .
Daneben treten auf Bundesebene auch die beiden Bundesträger
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
und
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14 - 28
44789 Bochum
Pieperstraße 14 - 28
44789 Bochum
als weitere Verbindungsstellen zu Kanada/Quebec auf.
Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist somit insbesondere immer dann einer Ihrer Ansprechpartner in Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie
- unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit neben deutschen Versicherungszeiten auch Versicherungszeiten oder Wohnzeiten in Kanada/Quebec zurückgelegt haben;
- in Kanada/Quebec wohnen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit;
- als kanadischer Staatsangehöriger im Drittstaat (also außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Kanada/Quebec) wohnen.
Als zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bietet die Deutsche Rentenversicherung Nord Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:
- Sie bearbeitet Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung oder ggf. auch Ihren Antrag auf Beitragserstattung.
- Sie leitet Ihren Antrag auf eine kanadische Rente an den für Sie zuständigen kanadischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie zahlt Ihre deutsche Rente nach Kanada/Quebec, wenn Sie dort ihren Wohnsitz haben.
- Auf Antrag teilt sie Ihnen die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informiert Sie im Rahmen einer Rentenauskunft oder der Renteninformation auch über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.
Die Deutsche Rentenversicherung Nord beantwortet natürlich auch Ihre individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.
Sie berät Sie dabei im Rahmen des allgemeinen Beratungsangebotes, bei dem sie – falls erforderlich – auch auf die englischsprachigen Mitarbeiter des hauseigenen Übersetzungsdienstes zurückgreifen kann.
Ergänzt wird das Beratungsangebot durch ein sogenanntes Informationsheft das von Experten für das über- und zwischenstaatliche Recht als spezielle Informationen in deutscher Sprache herausgegeben wird.
Die Zuständigkeit der drei Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung im Verhältnis zu Kanada/Quebec untereinander richtet sich nach komplizierten rechtlichen Regelungen.
Grundsätzlich gilt aber, dass für Versicherte, für die bis zum 31. Dezember 2004 eine deutsche Versicherungsnummer vergeben worden ist, der Versicherungsträger zuständig ist, bei dem sie bis zu diesem Zeitpunkt versichert waren. Dabei ist für Versicherte, die auch in Kanada/Quebec Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder dort wohnen und am 31. Dezember 2004 bei einer Landesversicherungsanstalt (LVA) versichert waren, die Deutsche Rentenversicherung Nord die zuständige Verbindungsstelle im Verhältnis zu Kanada/Quebec.
Versicherte, die ab 1. Januar 2005 erstmals eine Versicherungsnummer erhalten, werden dagegen nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Quote auf die Träger der allgemeinen deutschen Rentenversicherung verteilt. 55 Prozent der Versicherten werden den Regionalträgern, 40 Prozent der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 Prozent der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugewiesen. Nach dieser Zuweisung richtet auch die Zuständigkeit der Verbindungsstellen.
Ist Ihnen nicht bekannt, welche der drei deutschen Verbindungsstellen im Verhältnis zu Kanada/Quebec für Sie zuständig ist, können Sie Ihre Anfragen oder Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Nord richten. Diese gewährleistet eine eventuelle Weiterleitung an die zuständige Verbindungsstelle.
Die Zuständigkeit der drei Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung im Verhältnis zu Kanada/Quebec untereinander richtet sich nach komplizierten rechtlichen Regelungen.
Grundsätzlich gilt aber, dass für Versicherte, für die bis zum 31. Dezember 2004 eine deutsche Versicherungsnummer vergeben worden ist, der Versicherungsträger zuständig ist, bei dem sie bis zu diesem Zeitpunkt versichert waren. Dabei ist für Versicherte, die auch in Kanada/Quebec Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder dort wohnen und am 31. Dezember 2004 bei einer Landesversicherungsanstalt (LVA) versichert waren, die Deutsche Rentenversicherung Nord die zuständige Verbindungsstelle im Verhältnis zu Kanada/Quebec.
Versicherte, die ab 1. Januar 2005 erstmals eine Versicherungsnummer erhalten, werden dagegen nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Quote auf die Träger der allgemeinen deutschen Rentenversicherung verteilt. 55 Prozent der Versicherten werden den Regionalträgern, 40 Prozent der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 Prozent der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugewiesen. Nach dieser Zuweisung richtet auch die Zuständigkeit der Verbindungsstellen.
Ist Ihnen nicht bekannt, welche der drei deutschen Verbindungsstellen im Verhältnis zu Kanada/Quebec für Sie zuständig ist, können Sie Ihre Anfragen oder Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Nord richten. Diese gewährleistet eine eventuelle Weiterleitung an die zuständige Verbindungsstelle.
Links zum kanadischen und quebecischen Versicherungsträger:
Deutsche Rentenversicherung - Nord
13.02.2007