Lexikon

Deutschsprachiges Lexikon mit Fachbegriffen aus der Rentenversicherung

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Onkologische Rehabilitation
Organe der Selbstverwaltung

Onkologische Rehabilitation

Eine Onkologische Rehabilitation kann durchgeführt werden, wenn die Diagnose "bösartige Geschwulsterkrankung" vorliegt und eine operative Behandlung oder Strahlentherapie abgeschlossen ist. Eine laufende zytostatische Behandlung ist kein Hinderungsgrund.
Die Dauer der onkologischen Rehabilitation beträgt im Regelfall 3 Wochen, ist aber von der Indikation und dem Rehabilitationsverlauf abhängig.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von onkologischen Rehabilitationsleistungen besteht nicht.

Siehe hierzu: Onkologische Rehabilitation


Deutsche Rentenversicherung - Nord

22.05.2008